Im Falle der Abwesenheit von Lehrkräften wird folgende Praxis der Betreuung der betroffenen Schülerinnen und Schüler umgesetzt.
Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird ein Aufteilungsplan erstellt. Im Vertretungsfall wird zunächst jedes Tandem/Tripel prüfen, ob es die Vertretung intern regeln kann. Sollte dies nicht möglich sein, werden einzelne bzw. alle Schülerinnen und Schüler nach Plan in andere Klassen aufgeteilt.
Einzelförderstunden und Therapien durch Lehrerinnen und Lehrer/Erzieherinnen und Erzieher müssen im Vertretungsfall hinter der Versorgung von Klassen zurückstehen.
Gleiches gilt für Unterrichtsgänge, die mit zusätzlichen aufgeteilten Schülerinnen und Schüler eventuell nicht durchführbar sind.
Die Schule verfügt über ein Pool von Vertretungskräften im Rahmen von Unterrichtsgarantie Plus, auf das sie ggf. – auch kurzfristig –zurückgreifen kann.
Nicht pädagogische Fachkräfte können über mehrere Tage zusammen mit einer Erzieherin eine Klasse betreuen. Pädagogische Fachkräfte (z.B. Studentinnen und Studenten) werden nach geeigneter Einweisung, eigenverantwortlich den Unterricht eingesetzt. Förderschullehrerinnen und -Lehrer aus dem Pool können als solche direkt eingesetzt werden und gestalteten den Unterricht eventuell nach Rücksprache mit anderen Lehrkräften der Klasse.
Für jede/n Schülerin und Schüler wird zu Beginn des Schuljahres ein Kurzbericht mit wesentlichen Informationen zu Selbstversorgung, Pflegebedarf, Aufsichtsbedarf, Medikation, Sozialverhalten, Beschäftigungsmöglichkeiten und Therapien erstellt. Diese Kurzberichte für alle Schülerinnen und Schüler sind im Sekretariat einzusehen, gleichzeitig erhält die Klasse, der die/der Schülerin und Schüler zugeteilt ist, ein Exemplar dieses Berichtes.