Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen

Regelmäßige Kontakte bestehen zum Gesundheitsamt, das einmal monatlich Sprechstunden in der Schule abhält. Die Klassenlehrer/innen haben dabei die Möglichkeit, einzelne Schüle­rinnen und Schüler mit speziellen Fragestellungen vorzustellen und sich beraten zu lassen. In vielen Fällen werden auch die Eltern, die Sozialarbeiterin oder andere für das Kind wichtige Personen zu diesen Gesprächen eingeladen.

Bei Bedarf finden Beratungsgespräche unter Beteiligung des Staatlichen Schulamtes, des schulpsychologischen Dienstes, des Sozial- oder Jugendamtes, des Sozial­pädiatrischen Zentrums und ggf. mit Kinderärzten oder mit verschiedenen Therapie­einrichtungen statt.

Die Zusammenarbeit mit vorschulischen Institutionen (Frühförderung, Kindergärten, mobile Dienste), ergänzenden Betreuungseinrichtungen (Familienentlastender Dienst, Hort, Kinder­tagesstätten) und nachschulischen Lebensräumen (z.B. Berufsschulen, Wohnheime, Werk­stätten, Arbeitgeber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) wird in Ausmaß und Intensität durch die jeweils beteiligten Personen initiiert, gestaltet und durchgeführt.

Kontakt besteht auch zum Verein „barrierefrei Starten e.V.“, der ausgewählte Schülerinnen und Schüler bei Praktika begleitet. Ziel ist es, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden.

Als Hilfe zur Berufsfindung der Schülerinnen und Schüler findet vor der Entlassung eine Berufsberatung durch einen speziell geschulten Berufsberater des Arbeitsamtes statt. Zusätzlich werden die betreffenden Schülerinnen und Schüler je nach Leistungsvermögen in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder in anderen geeigneten Betrieben vorgestellt.