Dauer der Schulpflicht

Die Schulpflicht beginnt mit der Vollendung des 6. Lebensjahres. Eine Rückstellung vom Schulbesuch kann für 1 Jahr erfolgen. Die Rückstellung wird nicht auf die Vollzeitschulpflicht angerechnet.

Die Vollzeitschulpflicht endet für unsere Schülerinnen und Schüler nach 10 Jahren des Schulbesuches, da diese keine weiterführende Schule besuchen, bzw. in kein Ausbildungsverhältnis eintreten.

Nach Vollendung des 10. Schulbesuchsjahres kann nach Anhörung der Eltern die Schulzeit um maximal 3 weitere Jahre durch die Schulleitung verlängert werden. Darüberhinaus kann auf Antrag der Schulbesuch um weitere 2 Jahre vom Staatlichen Schulamt gestattet werden. Die Entscheidung über eine Verlängerung der Schulpflicht ist immer eine Einzelfallentscheidung, die in enger Absprache mit den Eltern erfolgt.

Die Gesamtkonferenz fasste aufgrund pädagogischer Überlegungen den Entschluss, dass die Schülerinnen und Schüler die Schule in der Regel 12 Schulbesuchsjahre besuchen sollten. Dies bedeutet einen Verbleib von ca. 3-4 Jahren in jeder Stufe.

Schülerinnen und Schüler sollten vor ihrer Entlassung wenigstens 1 Jahr die Werkstufe besucht haben.

Über die Dauer des Verbleibes in einer Stufe entscheidet die Gesamtkonferenz auf Vorschlag der KlassenlehrerIn bzw. der Stufenkonferenz.