Zusammenarbeit der Lehrkräfte

Leitlinien

  • Professionalität (unabhängig von persönlichen Befindlichkeiten), Flexibilität, Zuverlässigkeit, Kontinuität, Durchhaltevermögen, Toleranz,
  • Wertschätzung, Empathie, Offenheit, gegenseitige Achtung und Respekt, Verantwortungsbewusstsein für alle Schülerinnen und Schüler und KollegInnen, für das Team,
  • Teamfähigkeit: Kooperationsbereitschaft, Gesprächsbereitschaft, Kompromissbereitschaft, Kollegialität,
  • Kritikfähigkeit: Fremd-/Selbstkritik, Reflexionsbereitschaft
  • ständiger Austausch, Eingehalten von Absprachen (Termine), sich Zeit nehmen,
  • Vereinbarung über klare Strukturen für die Schülerinnen und Schüler.

Zur Erreichung der Ziele bei der Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler arbeitet das gesamte Personal in enger Kooperation mit unterschiedlichen Schwerpunkten.

Formen der Zusammenarbeit

In Klassen, in denen Förderschullehrerinnen und -lehrer und Erzieherinnen und Erzieher/Heilpädagoginnen und -pädagogen gemeinsam arbeiten, wird das pädagogische Konzept für die Schülerinnen und Schüler gemeinsam festgelegt, überprüft, modifiziert und umgesetzt. Lernziele, Lerninhalte und Methoden werden von der Förderschullehrerin oder dem -lehrer erarbeitet, mit der päd. Fachkraft besprochen und in Kooperation eigenverantwortlich umgesetzt.

In den Klassen, in denen Absolventinnen oder Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres eingesetzt sind, informiert die Förderschullehrerin bzw. der -lehrer diese über den Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler, Erziehungsziele, die Unterrichtsinhalte und die methodische Vorgehensweise. Auf dieser Basis führen die Absolventinnen und Absolventen in enger Zusammenarbeit und unter Anleitung Arbeitsaufträge mit einzelnen Schülerinnen und Schülern aus oder beaufsichtigt Teilgruppen. Es findet ein ständiger Informationsaustausch statt.

Im Vertretungsfall ist es notwendig, dass sich alle Teams auf kurzfristig wechselnde Besetzungen einstellen. Dies kann eine eingeschränkte inhaltliche und pädagogische Arbeit zur Folge haben und bedeutet auch, dass die zugeteilte Mitarbeiterin bzw. der zugeteilte Mitarbeiter kurz vor Beginn des Unterrichts sowohl über die inhaltliche Arbeit, über pflegerische Maßnahmen, über individuelle Besonderheiten jeder einzelnen Schülerin bzw. Schülers, als auch Sozialstrukturen in der Klasse aufgeklärt werden muss.

Insgesamt wird von jedem Einzelnen eine große Flexibilität und Offenheit im Umgang mit seinen Mitarbeiterinnen und -arbeitern abverlangt.