Ausflugswoche

 Abhängig vom Entwicklungsstand der Lerngruppe und den zur Verfügung stehenden Mitteln finden einmal im Schuljahr Klassenfahrten oder Ausflugswochen statt, z.T. klassenweise oder mit mehreren Gruppen gleichzeitig.

Zielort, Gestaltung, Dauer der Veranstaltung werden abhängig von den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler in Absprache mit den Eltern von der Klassenkonferenz festgelegt.

Während der Klassenfahrten und Ausflugswochen sollen die Schülerinnen und Schüler bestehende soziale Beziehungen unter veränderten Bedingungen erfahren, einen vom gewohnten Schulalltag abweichenden neuen Tagesrhythmus kennenlernen, andere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung erleben und eine fremde Umgebung wahrnehmen und erforschen. In diesen Situationen können die Schülerinnen und Schüler erste wichtige Erfahrungen mit der Trennung von den Eltern und den Üblichen sozialen Bindungen zu Hause sammeln.

Von einem speziellen Konto des Förderkreises für Klassenfahrten und Ausflugswochen (Spenden an den Förderkreis, Einnahmen von Flohmärkten und Verkaufsständen) steht jeder Klasse alle drei Jahre ein vorher von der Gesamtkonferenz festgelegter Geldbetrag für Klassenfahrten zur Verfügung. Ausflugswochen werden jährlich mit einem in der Gesamtkonferenz festgelegten Tagessatz bezuschusst. Die Zuschüsse aus dem Förderkreiskonto werden für die Unkosten der schulischen und außerschulischen BetreuerInnen genutzt (Übernachtung Fahrtkosten, Verpflegung, Eintrittsgelder).

Die Schülerkosten der Ausflugswochen und Klassenfahrten tragen die Eltern.